Gebühren

Sie finden den passenden Rechtsanwalt und Rechtsanwältin für Strafrecht und Strafverteidigung in der Kanzlei Khalaf. Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert.

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Guter Rechtsrat kostet natürlich. 

Wir garantieren Ihnen volle Kostentransparenz von der ersten Minute der Kontaktaufnahme. Sie werden über alle anfallenden Gebühren für unsere Tätigkeit aufgeklärt und vermeiden damit jegliche Überraschungen. Fragen Sie uns, damit Sie ein individuelles Angebot erhalten.

Ansonsten gilt:

Im Rahmen der rechtlichen Beratung oder Vertretung werden die Gebühren nach verschiedenen Parametern berechnet. Wenn nichts individuelles vereinbart wurde, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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Rechtsberatung


Hier sprechen wir über die Chancen & Risiken  sowie über die Höhe der möglichen Kosten für Sie bei Tätigwerden unserer Kanzlei. Ausgangspunkt ist hierbei der im Raum stehende Vorwurf und eine abstrakte Betrachtung der gesetzlichen Lage. Eine endgültige Beurteilung Ihres Falles wird sinnvollerweise erst nach erfolgter Akteneinsicht erfolgen. Eine erste Rechtsberatung bei einem Anwalt kann laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bis zu 190,00 € zzgl. USt. kosten. Etwas anderes gilt, wenn individuell etwas anderes vereinbart wurde. Anhand der Gesamtumstände wie Umfang, Schwierigkeit und den Besonderheiten des Falles, wird festgelegt, welcher Betrag als angemessen zu betrachten ist.

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Vergütungsvereinbarung

Unabhängig vom RVG können sich die Beteiligten in gewissen Grenzen über eine individuelle Vereinbarung verständigen:
Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen auch Erfolgshonorar.
Wenn Sie wünschen, erstellen wir ein individuelles Angebot.

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